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Das Standesamt

Ermittlung der Ehefähigkeit ( früher = Aufgebot)

Vorab: Das Standesamt, vor dem Ihr in Österreich heiraten wollt, kann man frei wählen! Wenn man bei einem anderen Standesamt heiraten will, dies einfach dem Wohnsitzstandesamt bei der Ermittlung der Ehefähigkeit bekannt geben.

Das Standesamt bzw. der Standesbeamte hat vor der Eheschließung die rechtliche Ehefähigkeit (inkl. der Urkunden bzw. Nachweise) in einem mündlichen Gespräch zu ermitteln. Er überprüft ob etwaige Ehehindernisse vorhanden sind bzw. übernimmt die Erklärung der Verlobten (insbesondere auch der Namensführung Eurer Ehe).

Unter Ehefähigkeit versteht man, die rechtliche Fähigkeit der Verlobten, eine Ehe miteinander eingehen zu können.

Kosten der standesamtlichen Trauung (Verwaltungsabgaben, etc) zwischen Euro 33,-- und Euro 45,-- - wenn im Wohnsitzstandesamt geheiratet wird.

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Stand:  03. Jänner 2012