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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Diese Vertragsbedingungen sind grundlegend für die mit uns abgeschlossenen
Verträge. Unsere Vertragspartner ist der Firmeninhaber (bei Hochzeiten beide
Brautleute). Änderungen oder Ergänzungen unserer Vertragsbedingungen sind nur
wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Die/Der Auftraggeber
bestätigen, den Inhalt dieser Bedingungen anzuerkennen.
2. Vertragsabschluß
Die Angebote sind jeweils als verbindlich aufzufassen; wir erachten uns mangels
gegenteiliger Vereinbarung an jedes unserer Angebote für 4 Wochen – gerechnet ab
dem Datum des Angebotes – gebunden. Der Vertragsabschluß erfolgt durch
Unterfertigung eines schriftlichen Vertrages. Für Vertragsabschluß erbrachte
Leistungen können wir zu einem angemessenen Preis von Euro 70,--/pro Stunde
verrechnen, wenn der Vertragsabschluß von die/der Auftraggeber ohne in unserem
Einfluß liegenden Gründen verweigert wird.
3. Preise
Etwaige Barauslagen (Kopierkosten, auszulegende Gebühren, Stromkosten von den
Veranstaltungslokalitäten etc.) sind im vereinbarten
Preis nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Pauschalen sind aber als
Fixpreise anzusehen.
Sämtliche Preise verstehen sich als Bruttopreise
inklusive der jeweiligen Mehrwertsteuer.
4. Zahlung
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist nicht die Absendung, sondern das Datum
des Einganges der Zahlung bei uns oder der Gutschrift bei unserer angegebenen
Kontoverbindung maßgebend. Alle Zahlungen sind ohne Abzüge in der angegebenen
Währung – Euro – zu leisten.
Sollte im Rahmen des Beratungsvertrages eine Anzahlung vereinbart sein, ist
diese gleichzeitig mit Abschluß des Beratungsvertrages in bar oder per
Banküberweisung zu leisten. Dies wird am Vertrag vermerkt. Ansonsten sind
sämtliche Beträge binnen 7 Tagen nach Rechnungslegung auf das angeführte Konto
– ohne Abzug – zu leisten. Wechsel und Schecks werden nicht entgegengenommen.
Diskont- und Einzugsspesen gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Wir sind
berechtigt, für jede Einmahnung von fälligen Entgelten Mahnspesen in der Höhe
von Euro 15,-- in Rechnung zu stellen. Für den Fall des schuldhaften
Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,7% p.m. in
Rechnung zu stellen.
5. Ausführung unserer Leistungen
Die von uns erbrachten Leistungen, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des
gesamten Auftrages unser Eigentum. Dies gilt – insbesondere – für das geistige
Eigentum. Weiters sind die/der Auftraggeber nicht berechtigt, gegen unseren
ausdrücklichen Widerspruch von uns erstellte Pläne zu verwirklichen, sofern
nicht sämtliche offenen Rechnungen bezahlt sind.
Die/Der Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, daß innerhalb des Beratungsvertrages
ausschließlich Beratungs-, Organisations- und Unterstützungsleistungen
erbrachten werden. Ein bestimmter Erfolg kann nicht versprochen werden. Wir
werden mit den einzelnen Lieferanten (z.B. Restaurantbetreibern, Musikgruppen,
Floristen etc.) keine eigenen Verträge abschließen, sondern kommen die einzelnen
Verträge ausschließlich zwischen den Lieferanten und den Auftraggebern oder
Dritte zustande. Insbesondere ergibt sich daraus, daß wir für
Schlechterfüllungen durch einzelne Lieferanten nicht zur Haftung herangezogen
werden können.
6. Stornobedingungen
Die/der Auftraggeber haben grundsätzlich das Recht, zu den nachstehenden
Stornobedingungen jederzeit vom abgeschlossenen Beratungsvertrag zurückzutreten.
Ein Vertragsrücktritt ist allerdings nicht bei einer Locationberatung oder
Beratungsgespräch möglich; hier ist auch für den Verzicht auf die von der
Auftragnehmerin zu erbringende Leistung jedenfalls der vereinbarte
Nettopauschalpreis zur Gänze zu bezahlen.
Für den Fall des Rücktrittes einer Komplettbetreuung, Mottohochzeit,
Geburtstagen, Jubiläen, Firmenevent, Karaokeveranstaltung richtet sich die Stornogebühr nach dem bekannt gegebenen
Hochzeitstag bzw. Veranstaltungstag. Bis sechs Wochen vor dem angegebenen
Hochzeitstag (Veranstaltungstag )beträgt die Stornogebühr 50%, bis vier Wochen
vor dem Hochzeitstag (Veranstaltungstag ) 75%, bis eine Woche vor dem
Hochzeitstag (Veranstaltungstag ) 90% und ab einer Stornierung kürzer als eine
Woche vor dem Hochzeitstag (Veranstaltungstag) 100% vom vereinbarten Nettopreis.
Bei Rücktritt von einem vereinbarten Hochzeitsbetreuungstages in der Vorwoche
des Hochzeitstages werden 50% des vereinbarten Betrages in Rechnung gestellt.
Ist eine Abrechnung nach Stundenaufwand vereinbart, haben wir das Recht,
sämtliche bis zur Stornierung geleisteten Stunden zu verrechnen.
7. Gewährleistung und Schadenersatz
Wir leisten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe dieses
Vertrages Gewähr für unsere Leistungen. Gewährleistungsansprüche sind allerdings
ausgeschlossen, sofern gegen unsere Pläne oder ausdrückliche Anweisungen
verstoßen wurde, aber auch bei fehlerhafter Auftragsausführung durch Dritte.
Gleiches gilt für Fehler, die auf Informationen, Empfehlungen und Weisungen
die/der Auftraggeber zurückzuführen sind.
Für Schäden haften wir grundsätzlich nur dann, wenn uns Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen werden. Die
Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder
Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste oder Schäden aus
Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
8. Sonstiges und Schlußbestimmungen
Unsere Ansprüche können die/der Auftraggeber nur mit rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen.
Wir sind berechtigt, Daten über die/der Auftraggeber, die wir im Zusammenhang
mit der Geschäftsbeziehung erhalten, zu Zwecken des Marketings und ähnlichem zu
verarbeiten.
Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt, soweit diese Vereinbarung zulässig ist,
das sachlich zuständige Bezirksgericht Enns als vereinbart. Auf diesen Vertrag
ist österreichisches Recht anzuwenden.
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