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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Diese Vertragsbedingungen sind grundlegend für die mit uns abgeschlossenen Verträge. Unsere Vertragspartner ist der Firmeninhaber (bei Hochzeiten beide Brautleute). Änderungen oder Ergänzungen unserer Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Die/Der Auftraggeber bestätigen, den Inhalt dieser Bedingungen anzuerkennen.

2. Vertragsabschluß
Die Angebote sind jeweils als verbindlich aufzufassen; wir erachten uns mangels gegenteiliger Vereinbarung an jedes unserer Angebote für 4 Wochen – gerechnet ab dem Datum des Angebotes – gebunden. Der Vertragsabschluß erfolgt durch Unterfertigung eines schriftlichen Vertrages. Für Vertragsabschluß erbrachte Leistungen können wir zu einem angemessenen Preis von Euro 70,--/pro Stunde verrechnen, wenn der Vertragsabschluß von die/der Auftraggeber ohne in unserem Einfluß liegenden Gründen verweigert wird.

3. Preise
Etwaige Barauslagen (Kopierkosten, auszulegende Gebühren, Stromkosten von den Veranstaltungslokalitäten etc.) sind im vereinbarten Preis nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Pauschalen sind aber als Fixpreise anzusehen. Sämtliche Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive der jeweiligen Mehrwertsteuer.

4. Zahlung
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist nicht die Absendung, sondern das Datum des Einganges der Zahlung bei uns oder der Gutschrift bei unserer angegebenen Kontoverbindung maßgebend. Alle Zahlungen sind ohne Abzüge in der angegebenen Währung – Euro – zu leisten.
Sollte im Rahmen des Beratungsvertrages eine Anzahlung vereinbart sein, ist diese gleichzeitig mit Abschluß des Beratungsvertrages in bar oder per Banküberweisung zu leisten. Dies wird am Vertrag vermerkt. Ansonsten sind sämtliche Beträge binnen 7 Tagen nach Rechnungslegung auf das angeführte Konto – ohne Abzug – zu leisten. Wechsel und Schecks werden nicht entgegengenommen.
Diskont- und Einzugsspesen gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Wir sind berechtigt, für jede Einmahnung von fälligen Entgelten Mahnspesen in der Höhe von Euro 15,-- in Rechnung zu stellen. Für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,7% p.m. in Rechnung zu stellen.

5. Ausführung unserer Leistungen
Die von uns erbrachten Leistungen, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Auftrages unser Eigentum. Dies gilt – insbesondere – für das geistige Eigentum. Weiters sind die/der Auftraggeber nicht berechtigt, gegen unseren ausdrücklichen Widerspruch von uns erstellte Pläne zu verwirklichen, sofern nicht sämtliche offenen Rechnungen bezahlt sind.
Die/Der Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, daß innerhalb des Beratungsvertrages ausschließlich Beratungs-, Organisations- und Unterstützungsleistungen erbrachten werden. Ein bestimmter Erfolg kann nicht versprochen werden. Wir werden mit den einzelnen Lieferanten (z.B. Restaurantbetreibern, Musikgruppen, Floristen etc.) keine eigenen Verträge abschließen, sondern kommen die einzelnen Verträge ausschließlich zwischen den Lieferanten und den Auftraggebern oder Dritte zustande. Insbesondere ergibt sich daraus, daß wir für Schlechterfüllungen durch einzelne Lieferanten nicht zur Haftung herangezogen werden können.

6. Stornobedingungen
Die/der Auftraggeber haben grundsätzlich das Recht, zu den nachstehenden Stornobedingungen jederzeit vom abgeschlossenen Beratungsvertrag zurückzutreten. Ein Vertragsrücktritt ist allerdings nicht bei einer Locationberatung oder Beratungsgespräch möglich; hier ist auch für den Verzicht auf die von der Auftragnehmerin zu erbringende Leistung jedenfalls der vereinbarte Nettopauschalpreis zur Gänze zu bezahlen.
Für den Fall des Rücktrittes einer Komplettbetreuung, Mottohochzeit, Geburtstagen, Jubiläen, Firmenevent, Karaokeveranstaltung richtet sich die Stornogebühr nach dem bekannt gegebenen Hochzeitstag bzw. Veranstaltungstag. Bis sechs Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstag (Veranstaltungstag )beträgt die Stornogebühr 50%, bis vier Wochen vor dem Hochzeitstag (Veranstaltungstag ) 75%, bis eine Woche vor dem Hochzeitstag (Veranstaltungstag ) 90% und ab einer Stornierung kürzer als eine Woche vor dem Hochzeitstag (Veranstaltungstag) 100% vom vereinbarten Nettopreis. Bei Rücktritt von einem vereinbarten Hochzeitsbetreuungstages in der Vorwoche des Hochzeitstages werden 50% des vereinbarten Betrages in Rechnung gestellt. Ist eine Abrechnung nach Stundenaufwand vereinbart, haben wir das Recht, sämtliche bis zur Stornierung geleisteten Stunden zu verrechnen.

7. Gewährleistung und Schadenersatz
Wir leisten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe dieses Vertrages Gewähr für unsere Leistungen. Gewährleistungsansprüche sind allerdings ausgeschlossen, sofern gegen unsere Pläne oder ausdrückliche Anweisungen verstoßen wurde, aber auch bei fehlerhafter Auftragsausführung durch Dritte. Gleiches gilt für Fehler, die auf Informationen, Empfehlungen und Weisungen die/der Auftraggeber zurückzuführen sind.
Für Schäden haften wir grundsätzlich nur dann, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.

8. Sonstiges und Schlußbestimmungen
Unsere Ansprüche können die/der Auftraggeber nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Wir sind berechtigt, Daten über die/der Auftraggeber, die wir im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhalten, zu Zwecken des Marketings und ähnlichem zu verarbeiten.
Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt, soweit diese Vereinbarung zulässig ist, das sachlich zuständige Bezirksgericht Enns als vereinbart. Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden.
 

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Stand:  13. Januar 2010